Minderung bei der 1%-Regelung

Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Firmenwagens kann nur um die Kosten gemindert werden, die – bei einer Kostentragung durch den

Restaurantschecks als Sachbezug

Die Ausgabe von Restaurantschecks, die bis zum Ablauf des Kalenderjahres gültig sind und bei einer Vielzahl von Annahmestellen eingelöst

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