Die Bundesregierung plant die private Altersvorsorge grundlegend zu reformieren. Durch das Reformgesetz zur Altersvorsorge sollen Angebote zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen verbessert werden. Dafür werden die Zertifizierungskriterien gestrafft mit dem Ziel von mehr Standardisierung, Entbürokratisierung und Wettbewerb zwischen den Anbietern sowie geringeren Kosten. Für eine chancenorientierte Kapitalanlage wird ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien eingeführt, das auch als besonders einfaches Standardprodukt angeboten werden soll. Die steuerliche Förderung soll grundlegend vereinfacht und mit besonderem Fokus auf Kleinanleger ausgestaltet werden.

Änderungen an den Zertifizierungsanforderungen für geförderte Altersvorsorgeverträge:
Einführung eines renditeorientierten Altersvorsorgedepots ohne Garantien. Das Altersvorsorgedepot wird auch als Standardprodukt mit auf maximal 1,5 % begrenzten Effektivkosten angeboten, für das Entscheidungen der Altersvorsorgenden nur dann erforderlich sind, wenn sie von Standardeinstellungen abweichen wollen. Daneben erfolgt die Zulassung von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase mit zwei möglichen Garantiestufen in Höhe von 80% oder 100%. Alle Anbieter mit Ausnahme von Anbietern, die auf die Eigenheimrenten-Förderung spezialisiert sind (z. B. Bausparkassen), müssen das Standardprodukt anbieten;

Änderungen an der steuerlichen Förderung: 

Hinweis: Es handelt sich um einen ersten Entwurf, mit dem die Riesterrente verändert werden soll. Es ist aber noch unklar ist, wie die Förderung später tatsächlich aussehen wird.

Quelle:Sonstige | Gesetzvorhaben | Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen | 30-11-2025

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